Posted in Rechtliches

Welche Gesetze gelten für den Einsatz von Modellflugzeugen?

Welche Gesetze gelten für den Einsatz von Modellflugzeugen? Posted on 17th Oktober 2018

Modellflugzeuge erfreuen sich bei luftfahrtbegeisterten Hobby-Piloten sowie auch bei Bastlern noch immer einer großen Beliebtheit. Sie treffen sich zu diversen Veranstaltungen und es werden sogar Meisterschaften mit Modellflugzeugen, in verschiedenen Disziplinen und Kategorien, ausgerichtet. Das reicht bis hin zu Weltmeisterschaften, für die sich die Fans von Modellflugzeugen qualifizieren können.

Seit dem 07.04.2017 gilt nun in Deutschland die neue Luftverkehrsordnung und hat so einige Veränderungen mit sich gebracht. Seitdem gelten auch neue Regelungen für die Piloten von Modellflugzeugen, die man kennen sollte, sofern man in dem Bereich dieser Modellflugzeuge aktiv ist.

Generell bleiben Modellflugzeuge auch nach Verabschiedung der neuen Luftverkehrsordnung genehmigungsfrei, allerdings muss eine Aufstiegserlaubnis vorliegen, sofern das Modell ein Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm auf die Waage bringt. Diese Erlaubnis wir zudem auch dann benötigt, wenn das Flugzeug einen Verbrennungsmotor besitzt und weniger als 1,5 Kilometer von einem Wohngebiet in die Luft gehen soll. Auch alle Flugzeuge, die in weniger als 1,5 Kilometer Entfernung zu einem Flugplatz starten wollen, benötigen eine Aufstiegserlaubnis.

Piloten dürfen mit ihren Modellflugzeugen in Deutschland nur dann in einer Höhe von 100 Metern fliegen, wenn diese sich von einem Piloten eines Flugmodellsportvereins oder einem Modellflugverband in die Regeln einweisen lassen, hierüber muss ein sogenannter „Kenntnisnachweis“ vorgelegt werden, damit man auch weiterhin über 100 Meter aufsteigen darf.

Dies ist jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich, die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein wir hierzu allerdings nicht benötigt. Die Kosten für den Kenntnisnachweis betragen standardmäßig 25 Euro, die von dem Einzuweisenden getragen werden müssen. Hat man die Einweisung einmal hinter sich, so gilt der Kenntnisnachweis selbstverständlich ortsunabhängig.

Wer dagegen auf einem Modellflugplatz, der über eine Aufstiegserlaubnis verfügt, seine Runden dreht, der benötigt keinen derartigen Kenntnisnachweis. Dies gilt auch für den Einsatz von Drohnen, zumindest sofern das jeweilige Flugobjekt sich stets in Sichtweite seines Piloten befindet. Dort können auch Hobby-Piloten unter 14 Jahren ihre Flugzeuge höher fliegen lassen, als ihnen dies an anderen Orten möglich wäre.

Hobby-Piloten, die zu früherer Zeit in einem Verein engagiert waren oder es sogar aktuell immer noch sind, müssen die Einweisung ebenfalls über sich ergehen lassen, um den erforderlichen Kenntnisnachweis zu erhalten. Zumindest wenn diese Piloten auch in Zukunft mit Modellen, die schwerer als zwei Kilogramm sind, außerhalb von ausgewiesenen Modellflugplätzen in einer Höhe von über 100 Metern fliegen möchten.

magnetism