Drohnen und Quadrocopter erfreuen sich auch hierzulande bei Privatanwendern einer immer größeren Beliebtheit unter der Bevölkerung. Doch seit dem 01.10.2017 gelten in Deutschland verschärfte Gesetze für die Nutzung solcher Drohnen.
Die Preise von Drohnen fallen weiterhin rapide, weshalb immer mehr Menschen in Deutschland Geld dafür investieren, um mit ihrer Drohne in der Folge spektakuläre Luftaufnahmen zu knipsen. Jedoch blieb dabei die Sicherheit dritter Personen nur allzu häufig auf der Strecke, sodass Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm seit dem 01.10.2017 eine Plakette tragen müssen. Auf dieser muss sowohl der Name als auch die Anschrift des jeweiligen Eigentümers vermerkt sein, um diesen um Schadensfall in Zukunft leichter identifizieren zu können, als dies zuvor möglich war.
Bringt die jeweilige Drohne ein Gewicht von zwei Kilogramm auf die Waage, dann ist der Drohnenbesitzer zudem auch dazu verpflichtet, einen Kenntnisnachweis abzulegen. Dieser Nachweis ist ab einem Alter von 16 Jahren bei dem Deutschen Luftfahrt-Bundesamt erhältlich, daneben bekommt man diesen auch ab einem Alter von 14 Jahren über einen regionalen Luftsportverein oder über den Deutschen Modellflieger Verband. Personen, die über eine gültige Pilotenlizenz verfügen, benötigen diese Bescheinigung nicht.
Wer vor dem Außeneinsatz zuerst einmal etwas mit seiner Drohne üben möchte, für den bietet die Lufthansa das Online-Trainingsprogramm SafeDrone an, welches Interessierten im Internet zur Verfügung steht.
Neben diesen beiden Voraussetzungen, die Besitzer von Drohnen zukünftig nachweisen müssen, gelten jedoch noch eine Reihe weiterer Änderungen.
So ist das Fliegen von Drohnen in Flugzonen bereits seit geraumer Zeit verboten, diese Flugzonen lassen sich beispielsweise mit der App „Airmap“, die von der Deutschen Flugsicherung veröffentlicht wurde, ausfindig machen. Nun wurde dieses Flugverbot unter anderem auf Menschenansammlungen, Bundesbehörden, Industrieanlagen, Gefängnisse, Naturschutzgebiete sowie auch Einsatzorte der Polizei sowie der Feuerwehr ausgeweitet.
Eine Drohne samt Kamera, mit einem Gesamtgewicht von über 250 Gramm, darf über Privatgrundstücke nur mit der Erlaubnis der dortigen Bewohner fliegen.
Unabhängig von dem Gewicht einer Drohne gilt für diese zudem auch eine Maximalhöhe von 100 Metern und bei Drohnen unter einem Gewicht von fünf Kilogramm muss zudem die Sicht auf diese stets gewährleistet sein. Möchte man höher fliegen, dann wird sogar eine behördliche Ausnahmeerlaubnis benötigt.
Auch was Nachtflüge betrifft, gilt seit der jüngsten Gesetzesreform eine neue Regelung. So benötigen Besitzer von Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm in jedem Fall eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde, wenn diese ihre Drohne in der Nacht fliegen möchten. Hierbei macht es auch keinen Unterschied, ob der Einsatz der Drohne privat oder gewerblich erfolgt. Dagegen ist allerdings keine Erlaubnis für die kommerzielle Nutzung von Drohnen unter fünf Kilogramm mehr nötig, so wie es zuvor noch der Fall gewesen ist.
Mittels eine VR-Brille dürfen Drohnen zudem nur noch dann geflogen werden, wenn diese unter 250 Gramm wiegen und sofern man nicht höher als 30 Meter fliegt. Andernfalls benötigt man zwingend eine Person, welche die Drohne stets im Blick hat.